Mitbestimmung bei Kündigung und Sozialplan
Gemäß Betriebsverfassungsgesetz muss der Betriebsrat bei jeder Kündigung gehört werden. Abgesehen davon, dass es dabei immer mal wieder zu Fehlern kommen kann, ist es leider auch möglich, dass Arbeitgeber dieses Mitbestimmungsrecht zu unterlaufen versuchen. Damit der Betriebsrat hier nicht ins Abseits gerät und zugleich seiner Vermittlungsrolle zwischen Arbeitgeber und Belegschaft gerecht werden kann, sollten die Rechte und Pflichten bekannt sein.
Gegenstand des Seminars sind praktische Beispiele und Handlungsoptionen des Betriebsrats.
Darüber hinaus geht es um Verhandlungsspielräume des Betriebsrates bei Betriebsänderungen und deren Umsetzung im Sozialplan. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf den Verhandlungen zum Nachteilsausgleich.
Das Seminar richtet sich an Betriebsräte aus allen Bereichen der Wirtschaft.
Es ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte erforderlich, die das vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und noch nicht die entsprechenden Kenntnisse haben.
Ziele
- Auswertung von Beispielen
- Kalkulationsmöglichkeiten zum Nachteilsausgleich
Inhalt
- Mitbestimmung bei Kündigung
- Mitbestimmung bei Sozialplan wegen Betriebsänderung
- Kalkulation des Nachteilsausgleichs und Folgen für Arbeitnehmer
- Einkommenssteuerliche Folgen für Arbeitnehmer bei Übergang in
- Transfergesellschaft mit Transferkurzarbeitergeld
- Befristete Sonderregelungen im Rahmen der Corona-Pandemie
Organisatorisches
- Die Veranstaltung findet in der Zeit von 9:00 bis 16:00 statt.
- Anmeldungen sind bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.
- Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
LiA-Experte
Dr. phil.
Thomas Schulze
Termine für Mitbestimmung bei Kündigung und Sozialplan
Für diese Veranstaltung planen wir Termine zur Zeit auf Nachfrage.
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